13. November 2024 – Autor: Lukas Becker (PKV Experte)
Alte Oldenburger A80/100:
Warum Beitragsstabilität allein nicht reicht
Du überlegst, in die private Krankenversicherung zu wechseln? Dann kennst du sicher das Versprechen: "Besonders beitragsstabil!" Klingt verlockend, keine Frage. Doch was nützt dir ein stabiler Beitrag, wenn im Ernstfall wichtige Leistungen fehlen? Der Krankenversicherungstarif A80/100 der Alten Oldenburger wird genau mit dieser Beitragsstabilität beworben – und zeigt bei genauer Betrachtung, worauf es wirklich ankommt. Versicherungsexperte Lukas Becker hat den Tarif für einen 32-jährigen Kunden detailliert geprüft. Das Ergebnis: solide Grundleistungen, aber überraschende Lücken, die teuer werden können. Wenn du dir den Tarif lieber erklären lässt, statt alles zu lesen: In unserem YouTube-Video zum Alte Oldenburger A80/100 gehen wir alle wichtigen Punkte Schritt für Schritt durch – von den Leistungen über die möglichen Fallstricke bis hin zu einem ehrlichen Fazit. So bekommst du in wenigen Minuten ein klares Bild, ob der Tarif wirklich zu dir passt.
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Was kostet der Tarif wirklich?
Der Gesamtbeitrag liegt bei 688,99 € monatlich und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: dem ambulanten Tarif A80 (28,70 €), dem stationären Tarif K20 für Zweibettzimmer (14,89 €), einem Differenzkostentarif KS (4,48 €), dem Zahntarif Z80 (67,83 €), der Pflegepflichtversicherung (60,44 €) sowie einem Krankenhaustagegeld ab dem 43. Tag (69,84 €). Nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses von 384,50 € bleiben 344,49 € Eigenaufwand – davon sind 257,43 € steuerlich absetzbar. Für einen 32-Jährigen ist das auf den ersten Blick ein vertretbarer Betrag. Doch entscheidend ist nicht nur der Preis, sondern was du dafür bekommst.
Ambulante Leistungen: Gut, aber mit Einschränkungen
Der ambulante Tarif bietet 100 % Erstattung für Arztbesuche, Arzneimittel (auch unter Patentschutz), Heilmittel und Logopädie. Die freie Arztwahl ist garantiert, Abrechnungen erfolgen nach der Gebührenordnung für Ärzte – auch über dem Höchstsatz. Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren werden vollständig übernommen, ebenso Psychotherapie. Klingt erstmal gut, oder? Doch jetzt kommen die kritischen Details: Bei Sehhilfen gibt es nur bis zu 160 € pro Jahr, danach nur noch 33 % Erstattung. Für eine neue Brille, die durchschnittlich 550 € kostet, bleibst du also auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen. Operative Sehkorrekturen wie LASIK? Nicht enthalten – keine rechtliche Grundlage für die Übernahme. Noch problematischer: Der Hilfsmittelkatalog ist auf technische Hilfsmittel beschränkt. Blindenhunde beispielsweise werden nicht erstattet – eine gravierende Lücke für Menschen mit Sehbehinderung.
Psychotherapie: Genehmigungspflicht ohne Rechtsanspruch
Besonders kritisch wird es bei der psychotherapeutischen Versorgung. Zwar werden ambulante Psychotherapieleistungen grundsätzlich zu 100 % erstattet, aber: Vor Behandlungsbeginn ist eine schriftliche Zustimmung der Versicherung erforderlich, die auch verweigert werden kann. Du hast keinen garantierten Rechtsanspruch auf Kostenübernahme – ein echtes Problem, gerade in Zeiten, in denen psychische Gesundheit immer wichtiger wird. Positiv zu vermerken: Ambulante Transportkosten bei Notfällen, Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie sind vollständig abgedeckt. Schutzimpfungen werden zu 100 % übernommen – allerdings keine Auslandsreiseschutzimpfungen, da kein separater Auslandsschutz im Tarif enthalten ist.
Stationäre Behandlung: Komfort ja, aber Vorsicht bei Privatkliniken
Der stationäre Bereich bietet Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung. Notfall- und Unfallbehandlungen, ambulante Operationen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt sowie die Begleitung von Kindern im Krankenhaus sind vollständig versichert. Auch Hospizleistungen werden ambulant übernommen. Doch Achtung: Der Tarif erstattet nur die einfachen Kosten privater Kliniken nach Bundespflegesatzverordnung, Krankenhausentgeltgesetz oder Fallpauschalen. Privat kalkulierte Rechnungen von Privatkliniken ohne diese Abrechnungsmodalitäten werden nicht übernommen – das kann im Einzelfall zu erheblichen Restkosten führen, die du selbst tragen musst. Ein weiterer Knackpunkt: Anschlussheilbehandlungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Krankenhausentlassung beginnen. Bei schweren Erkrankungen wie Krebs ist diese Frist oft zu knapp und weniger flexibel als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zahnleistungen: Solide, aber mit Kostenfallen
Im Zahnbereich gibt es 100 % Erstattung für Zahnbehandlungen und 80 % für Zahnersatz, inklusive Implantate und Knochenaufbau. Allerdings gilt eine Staffelregelung: Im ersten Jahr maximal 1.000 €, im zweiten Jahr 1.500 €, im dritten Jahr 2.000 €. Ohne vorherige Vorlage eines Heil- und Kostenplans sinkt die Erstattung auf nur 60 %. Die Abrechnung ist auf den maximal dreieinhalbfachen Satz der Gebührenordnung begrenzt – bei aufwendigen Behandlungen wie Knochenaufbau können dadurch schnell hohe Eigenkosten entstehen, die du selbst zahlen musst.
Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung
Der Tarif arbeitet mit einer Selbstbeteiligung von 20 %, maximal 330 € pro Jahr. Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, profitiert von einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung: Im ersten leistungsfreien Jahr gibt es zwei Monatsbeiträge zurück, im zweiten drei und im dritten vier Monate. Wartezeiten fallen bei bestehender Vorversicherung oder nach ärztlichem Attest bzw. Unfall weg. Ansonsten gelten acht Monate Wartezeit für Entbindung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Auslandsschutz: Nur drei Monate
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für maximal drei Monate – ein Rücktransport aus dem Ausland ist nicht versichert. Wer viel reist oder längere Auslandsaufenthalte plant, braucht definitiv eine Zusatzoption für umfassende Absicherung.
Fazit: Beitragsstabilität ist wichtig, aber nicht alles
Der Tarif A80/100 der Alten Oldenburger punktet mit nachweislich stabilen Beiträgen – in einem volatilen Versicherungsmarkt ein echter Vorteil. Die letzte Beitragsanpassung im ambulanten Bereich erfolgte 2022, im stationären Bereich 2024 – das spricht für Planbarkeit. Doch die Leistungslücken wiegen schwer: Fehlende Kostenübernahme für Augenlaserbehandlungen, eingeschränkte Hilfsmittel, Genehmigungspflicht bei Psychotherapie ohne Rechtsanspruch, starre Fristen bei Anschlussheilbehandlungen und die Beschränkung auf bestimmte Abrechnungsmodalitäten bei Privatkliniken – all das kann im Ernstfall teuer werden und den vermeintlichen Vorteil der Beitragsstabilität zunichtemachen. Mein Tipp für dich: Beitragssicherheit ist wichtig, keine Frage. Aber Leistungsausstattung und Flexibilität müssen mindestens genauso stark gewichtet werden. Wenn du aktuell einen Tarifwechsel in die PKV planst oder einen solchen Vorschlag auf dem Tisch hast, prüfe genau, ob die beschriebenen Leistungslücken für deine persönliche Situation relevant sein könnten. Eine ausführliche Beratung und ein Vergleich mit anderen Tarifen lohnt sich – denn eine private Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben. Überlege dir: Was nutzt dir ein stabiler Beitrag, wenn du im Krankheitsfall auf wichtigen Kosten sitzen bleibst? Nutze die SC3-Methode um alle Bausteine dieses Tarifes zu verstehen und ob er für dich der richtige ist: www.meinmakler‒24.de
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