14. Oktober 2025 – Autor: Lukas Becker (PKV Experte)
AXA ActiveMe-U Tarif: Warum dieser günstige PKV-Tarif teuer werden kann
Du überlegst, in die private Krankenversicherung zu wechseln und stolperst über den AXA ActiveMe-U Tarif? Auf den ersten Blick wirkt er attraktiv: umfassende Leistungen, ein moderater Beitrag und steuerliche Vorteile. Doch hinter der Fassade verbergen sich zahlreiche Einschränkungen und Steuerungsmechanismen, die im Ernstfall zu unerwarteten Eigenkosten führen können. Wir haben den Tarif genau unter die Lupe genommen und zeigen dir, wo die Stolperfallen lauern – und für wen sich dieser hybride Tarif trotzdem eignen könnte. Wenn du dir den Tarif lieber erklären lässt, statt alles zu lesen: In unserem YouTube‒Video zum AXA ActiveMe‒U gehen wir alle wichtigen Punkte Schritt für Schritt durch – von den Leistungen über die möglichen Fallstricke bis hin zu einem ehrlichen Fazit. So bekommst du in wenigen Minuten ein klares Bild, ob der Tarif wirklich zu dir passt.
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Das Primärarztprinzip: Weniger Freiheit, mehr Kosten?
Das auffälligste Merkmal des AXA ActiveMe-U-Tarifs ist das sogenannte Primärarztprinzip. Was bedeutet das konkret für dich? Wenn du zum Hausarzt gehst, werden die Kosten zu 100% erstattet. Soweit, so gut. Doch sobald du direkt zu einem Facharzt gehst – ohne Überweisung vom Hausarzt – sinkt die Erstattung auf nur noch 80%. Erst wenn der Facharzt dich an einen weiteren Spezialisten überweist, springt die Erstattung wieder auf 100%. Dieses System soll Kosten steuern, schränkt aber deine freie Arztwahl erheblich ein. Gerade wenn du schnell einen Facharzttermin brauchst oder bewusst einen bestimmten Spezialisten aufsuchen möchtest, zahlst du 20% aus eigener Tasche – zusätzlich zur ohnehin vorhandenen Selbstbeteiligung von bis zu 500 € jährlich.
Vorsorgeleistungen: Nur das Nötigste
Bei den ambulanten Vorsorgeleistungen zeigt sich der Tarif ebenfalls restriktiv. Es werden ausschließlich gesetzlich eingeführte Vorsorgeprogramme abgedeckt – und das auch nur einmal jährlich. Für zusätzliche präventive Maßnahmen stehen dir immerhin 200 € pro Jahr zur Verfügung. Wer Wert auf umfassende Check-ups oder moderne Vorsorgeuntersuchungen legt, stößt hier schnell an Grenzen.
Medikamente: Generika ja, Originale mit Abzug
Auch bei Arzneimitteln wird differenziert: Generika werden zu 100% erstattet, für Originalpräparate zahlst du hingegen 20% selbst – es sei denn, du reagierst allergisch oder es gibt kein Generikum. Dann greift wieder die volle Erstattung. Das kann im Alltag lästig sein, vor allem wenn dein Arzt dir aus guten Gründen ein Originalpräparat verschreibt.
Heilmittel und Heilpraktiker: Gute Idee, aber begrenzt
Der Tarif erstattet Heilmittel wie Physiotherapie, Logopädie oder Osteopathie zu 80% – bis zu einem Betrag von 2.000 € jährlich. Darüber hinaus können ärztlich verordnete Maßnahmen zwar zu 100% erstattet werden, doch hier kommt der Haken: Die Leistungen müssen auf der vom Versicherer vorgegebenen Liste stehen. Das kann in der Praxis zu Ablehnungen führen, vor allem bei innovativen oder weniger verbreiteten Therapieformen. Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls nur zu 80% und maximal 1.000 € pro Jahr übernommen. Naturheilverfahren beim Primärarzt werden zu 100% erstattet, bei anderen Anbietern nur zu 80%. Hufeland-Leistungen – eine wichtige Kategorie für viele Naturheilkundler – sind komplett ausgeschlossen.
Sehhilfen: Hier wird es richtig eng
Besonders problematisch: Die Erstattung für Sehhilfen liegt bei gerade einmal 250 € alle zwei Jahre für Brillen. Für operative Sehkorrekturen (z. B. Laser-OP) gibt es zusätzlich 1.000 €. Das ist im Vergleich zu anderen PKV-Tarifen extrem niedrig und führt unweigerlich zu hohen Eigenkosten, vor allem wenn du hochwertige Gläser oder spezielle Beschichtungen benötigst.
Psychotherapie: Gut abgedeckt, aber mit Fußnote
Ambulante Psychotherapie wird zu 80% ohne Sitzungsbegrenzung erstattet – allerdings nur bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung. Alles, was darüber hinausgeht, muss vorab schriftlich genehmigt werden. Fehlt diese Genehmigung, kann die AXA die Erstattung verweigern. Das bedeutet: Du musst rechtzeitig in Vorleistung gehen und auf eine positive Antwort hoffen.
Stationäre Leistungen: Zweibettzimmer statt Luxus
Stationär bietet der Tarif eine Unterbringung im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung. Ein Einbettzimmer ist nicht versichert. Die Krankenhauskosten werden bis zum 1,5-fachen Satz der Bundespflegesatzverordnung erstattet. Privatkliniken mit freier Abrechnung werden nur akzeptiert, wenn sie ebenfalls nach diesen Abrechnungsschlüsseln abrechnen – was die Klinikwahl einschränkt. Immerhin: Verzichtest du auf die gesonderte Unterbringung, erhältst du 30 € Ersatzkrankentagegeld, bei Verzicht auf den Privatarzt sogar 40 €. Psychotherapie im stationären Bereich ist vollständig abgedeckt, ebenso ambulante Operationen – sofern sie vom Primärarzt überwiesen wurden.
Zahnleistungen: Solide, aber mit Haken
Im Zahnbereich zeigt sich der Tarif großzügiger: Eine Zahnstaffel über vier Jahre gewährt 2.000 € im ersten Jahr und insgesamt 8.000 € binnen vier Jahren. Zahnersatz, Material- und Laborkosten werden zu 90% erstattet, Implantate ebenfalls. Kieferorthopädie ist bis zum 18. Lebensjahr zu 100% abgedeckt, danach zu 90%. Aber Achtung: Die Erstattung erfolgt nach einem vom Versicherer vorgegebenen Verzeichnis, was künftige Innovationen ausschließen kann. Zudem musst du bei geschätzten Kosten ab 1.000 € vorab einen Heil- und Kostenplan einreichen und genehmigen lassen. Ohne Genehmigung werden nur 50% erstattet – das kann teuer werden.
Steuerliche Absetzbarkeit und Beitragsrückerstattung
Der Tarif ist nicht vollständig steuerlich absetzbar: Die Absetzbarkeit liegt bei etwa 86% für den Gesamttarif, beim Zahnbereich nur bei 63%. Pflegepflicht ist zu 100% absetzbar, Krankentagegeld und Optionsrechte hingegen gar nicht. Die Beitragsrückerstattung beträgt 800 € im ersten Jahr, ab dem fünften Jahr 1.100 € – vorausgesetzt, du nimmst keine Leistungen in Anspruch. Das klingt verlockend, ist aber kein Ersatz für echte Leistungsstärke.
Flexibilität? Fehlanzeige
Der Tarif hat keine Wartezeiten, was positiv ist. Dafür gibt es eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalenderjahresende. Das schränkt deine Flexibilität erheblich ein, falls du unzufrieden bist oder einen besseren Tarif findest.
Fazit: Günstig, aber mit Risiken
Der AXA ActiveMe-U Tarif ist ein hybrider Kompromiss: Er bietet solide Grundleistungen zu einem moderaten Beitrag (656,89 € monatlich, nach Arbeitgeberzuschuss ca. 331 € Eigenanteil), schränkt dich aber durch zahlreiche Steuerungsmechanismen, Genehmigungspflichten und Leistungslisten ein. Das Primärarztprinzip, die niedrigen Sehhilfen-Erstattungen und die Begrenzungen bei Heilmitteln machen ihn für anspruchsvolle Privatversicherte weniger attraktiv. Unser Tipp: Bevor du dich für diesen Tarif entscheidest – oder falls du ihn bereits hast –, solltest du unbedingt einen individuellen PKV-Stabilitätscheck durchführen lassen. Lass dich ausführlich beraten, um die realen Erstattungsgrenzen und die Tarifentwicklung zu verstehen. Nur so kannst du sicherstellen, dass der Tarif wirklich zu deinen Bedürfnissen und Zukunftserwartungen passt. Denn günstig ist nicht immer gut – vor allem nicht, wenn es um deine Gesundheit geht.
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