26. November 2024 – Autor: Lukas Becker (PKV Experte)
HanseMerkur KVS3 / EKV2:
Warum 648 Euro Ersparnis nicht alles bedeuten
Du bist selbständig, zahlst über 1.000 Euro für deine gesetzliche Krankenversicherung und fragst dich, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung wirklich sinnvoll ist? Ein konkretes Beispiel zeigt: Die monatliche Ersparnis kann beeindruckend sein, doch der Teufel steckt im Detail. Lukas Becker, geschäftsführender Gesellschafter von MeinMakler24, hat einen PKV-Tarif der HanseMerkur genau unter die Lupe genommen. Was zunächst nach einem attraktiven Angebot aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Tarif mit zahlreichen Stolperfallen. Hier erfährst du, worauf du achten musst, wenn du über einen Wechsel nachdenkst. Wenn du dir den Tarif lieber erklären lässt, statt alles zu lesen: In unserem YouTube‒Video zum HanseMerkur KVS3 gehen wir alle wichtigen Punkte Schritt für Schritt durch – von den Leistungen über die möglichen Fallstricke bis hin zu einem ehrlichen Fazit. So bekommst du in wenigen Minuten ein klares Bild, ob der Tarif wirklich zu dir passt.
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Der Tarif im Überblick: Solide Basis mit versteckten Limits
Der vorgestellte Tarif richtet sich an einen 33-jährigen Selbständigen und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: dem Basistarif KVS3 aus dem Smart-Fit-Tarifwerk der HanseMerkur, dem Ergänzungstarif EKV2, dem stationären Zusatztarif PSV, der Pflegepflichtversicherung sowie einem Kranken-Tagegeld. Der monatliche Gesamtbeitrag liegt bei rund 411 Euro – inklusive gesetzlichem Zuschlag. Zum Vergleich: Der Kunde zahlt aktuell bei der Techniker Krankenkasse 1.058 Euro. Das ergibt eine monatliche Ersparnis von etwa 648 Euro vor Steuerbetrachtung. Klingt verlockend, oder? Doch bevor du jetzt euphorisch den Vertrag unterschreibst, solltest du wissen, wo dieser Tarif an seine Grenzen stößt. Denn günstige Beiträge gehen oft mit Leistungseinschränkungen einher, die im Ernstfall teuer werden können.
Was der Basistarif KVS3 leistet und was nicht
Der KVS3 ist ein kompakter Tarif, der grundlegende Leistungen abdeckt: Zahnbehandlungen werden zu 100 % erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 %. Heilpraktikerleistungen sind mit 80 % Erstattung dabei, allerdings auf maximal 1.000 Euro Rechnungsbetrag begrenzt. Sehhilfen gibt es mit mageren 100 Euro alle drei Jahre – bei heutigen Brillenpreisen ein Tropfen auf den heißen Stein. Besonders kritisch wird es bei Psychotherapie: Ambulant werden nur 70 % von maximal 50 Sitzungen erstattet, und das auch nur nach vorheriger Genehmigung durch den Versicherer. Wer eine längere Therapie benötigt, bleibt auf den Kosten sitzen. Im stationären Bereich sieht es besser aus – hier ist Psychotherapie zu 100 % ohne Begrenzung erstattungsfähig. Ein weiterer Haken: Die Gebührenordnung für Ärzte ist auf den 3,5-fachen Satz begrenzt. Das klingt zunächst ausreichend, kann aber bei hochspezialisierten Behandlungen oder renommierten Fachärzten zu unerwarteten Nachzahlungen führen.
Hilfsmittel: Offener Katalog mit engen Grenzen
Auf den ersten Blick bietet der Tarif einen offenen Hilfsmittelkatalog – das klingt großzügig. Doch die Realität zeigt sich in den Details:
  • Sprechapparate: bis 1.000 Euro
  • Hörhilfen: bis 1.000 Euro
  • Krankenfahrstühle: bis 12.000 Euro
  • Körperersatzstücke (z. B. Prothesen): bis 15.000 Euro
Wer eine hochwertige myoelektrische Armprothese benötigt, die schnell 30.000 bis 50.000 Euro kosten kann, wird mit diesem Limit ein echtes Problem haben. Auch moderne Hörgeräte übersteigen die 1.000-Euro-Grenze oft deutlich.
Stationärer Bereich: Zweibettzimmer statt Mehrbett – aber Vorsicht bei Privatkliniken
Der Basistarif KVS3 sichert dich im Mehrbettzimmer ab. Wer mehr Komfort möchte, kann den PSV-Tarif hinzubuchen, der ein Wahlrecht auf Ein- oder Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung bietet. Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung: Leistungen in privaten Kliniken werden nur zum einfachen Satz erstattet – das entspricht dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Für gehobene Privatkliniken, die höhere Sätze abrechnen, zahlst du den Differenzbetrag selbst. Positiv: Privatärztliche Behandlung ist vollständig abgedeckt, und Krankenhausgebühren werden bis zum 3,5-fachen Satz vergütet. Bei aufwändigen Operationen kann das ein echter Vorteil sein. Auch Transportkosten zur stationären Behandlung, Rücktransporte und Begleitpersonen bei Kindern bis 14 Jahren sind versichert.
Das Primärarztprinzip: Flexibilität adé
Ein weiterer entscheidender Punkt: Im ambulanten Bereich gilt das Primärarztprinzip. Das bedeutet, du musst zunächst deinen Hausarzt aufsuchen, der dich dann zum Facharzt überweist. Gehst du direkt zum Spezialisten ohne Überweisung, werden nur 80 % der Kosten erstattet. Für Menschen, die Wert auf freie Arztwahl und schnellen Zugang zu Fachärzten legen, ist das ein deutlicher Nachteil gegenüber vielen anderen PKV-Tarifen.
Zahnleistungen: Lange Wartezeiten und niedrige Erstattungen
Zahnbehandlungen sind zu 100 % erstattungsfähig, allerdings nur bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie gibt es 80 % Erstattung, aber eine strenge Zahnstaffel:
  • 1.–2. Jahr: maximal 600 Euro
  • Nach 4 Jahren: 1.200 Euro
  • Nach 6 Jahren: 2.400 Euro
  • Ab dem 7. Jahr: 4.000 Euro jährlich
  • 7.–14. Jahr: maximal 10.000 Euro pro Jahr
  • Ab dem 15. Jahr: keine Begrenzung mehr
Wer also in den ersten Jahren eine Krone oder ein Implantat benötigt, wird mit den niedrigen Erstattungsgrenzen konfrontiert. Ein einzelnes Implantat kostet schnell 2.000 bis 3.000 Euro – da reichen 600 Euro im ersten Jahr nicht annähernd.
Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung: Was du wissen musst
Der Tarif beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Die ersten 1.000 Euro an Behandlungskosten trägst du selbst. Als Anreiz für Leistungsfreiheit gibt es einen Gesundheitsrabatt von 10 % ab dem ersten Jahr ohne Leistungsinanspruchnahme sowie eine gestaffelte Beitragsrückerstattung:
  • 200 Euro im ersten leistungsfreien Jahr
  • 300 Euro im zweiten Jahr
  • 400 Euro im dritten Jahr
  • 500 Euro im vierten Jahr
Achtung: Vorsorgeleistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Hautkrebsfrüherkennung werden zwar zu 100 % erstattet, aber auf die Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung angerechnet. Das bedeutet: Selbst eine einfache Vorsorgeuntersuchung kann deine Rückerstattung kosten.
Kur und Reha: Deutlich schlechter als die GKV
Ein oft übersehener Schwachpunkt: Ambulante Kuren werden gar nicht erstattet, und stationäre Anschlussheilbehandlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt erfolgen und sind nur bei bestimmten Krankheiten versichert. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Reha-Maßnahmen großzügiger unterstützt, ist das eine deutliche Einschränkung.
Weltweiter Schutz: Nur ein Monat
Der Kranken-Tagegeldtarif hat eine maximale weltweite Gültigkeit von einem Monat. Wer längere Auslandsaufenthalte plant – sei es beruflich oder privat –, muss eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
Fazit: Günstiger Beitrag, aber keine Rundum-sorglos-Versicherung
Der HanseMerkur KVS3 mit seinen Ergänzungsbausteinen bietet eine solide Grundabsicherung zu einem attraktiven Preis. Die monatliche Ersparnis von rund 648 Euro gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist verlockend – doch diese kommt mit Kompromissen. Die Begrenzungen bei Hilfsmitteln, Psychotherapie, Zahnersatz und in Privatkliniken sowie das Primärarztprinzip können im Ernstfall zu erheblichen Zuzahlungen führen. Unser Takeaway: Wenn du gesund bist, selten zum Arzt gehst und vor allem Beiträge sparen möchtest, kann dieser Tarif interessant sein. Wer jedoch Wert auf umfassenden Schutz, freie Arztwahl und Leistungen ohne enge Limits legt, sollte sich nach besseren Alternativen umsehen. Lass dich unabhängig beraten und vergleiche verschiedene Tarife, bevor du eine Entscheidung triffst. Deine Gesundheit ist es wert.
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