Psychotherapie: Schlechter als gesetzlich versichert
Besonders kritisch wird es bei psychotherapeutischen Leistungen. Der Tarif erstattet zwar 90 % der Kosten für maximal 50 Sitzungen – aber nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Versicherung. Die Versicherung kann die Kostenübernahme also ablehnen. Das ist nicht nur umständlich, sondern auch riskant: Du weißt vorher nicht, ob deine Behandlung überhaupt bezahlt wird. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung hast du einen Rechtsanspruch auf Psychotherapie, wenn sie medizinisch notwendig ist. Soziotherapie ist im KVT500 komplett ausgeschlossen.
Krankenhaus: Mehrbettzimmer statt Privatpatient
Wer privat versichert ist, erwartet üblicherweise gewisse Annehmlichkeiten im Krankenhaus: Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, mehr Ruhe und Privatsphäre. Nicht so im KVT500. Hier landest du im Mehrbettzimmer, genau wie in der gesetzlichen Versicherung. Wahlleistungen für Ein- oder Zweibettzimmer gibt es nicht, ebenso wenig wie eine Privatarztbehandlung. Das Ersatzkrankenhaustagegeld liegt bei mageren 30 Euro – kein Vergleich zu dem, was andere private Tarife bieten.
Heilmittel und Hilfsmittel: Gedeckelt und eingeschränkt
Bei Heilmitteln wie Logopädie, Ergotherapie oder Podologie orientiert sich der Tarif an der Bundesbeihilfeverordnung – ohne offene Formulierung für nichtärztliche Behandler wie Physiotherapeuten. Das schränkt deine Behandlungsmöglichkeiten deutlich ein. Beim Hilfsmittelkatalog sieht es ähnlich aus: Blindenhunde werden gar nicht übernommen, und für Sehhilfen gibt es maximal 260 Euro – alle zwei Jahre. Wenn deine Brille mehr kostet (und das tut sie fast immer), zahlst du den Rest selbst.
Vorsorge: Nur nach Liste erlaubt
Vorsorgeleistungen sind im KVT500 auf gesetzlich eingeführte Programme begrenzt. Weitere Untersuchungen werden nur nach einer festgelegten Liste erstattet. Das bedeutet: Wenn dein Arzt eine sinnvolle Vorsorgeuntersuchung empfiehlt, die nicht auf dieser Liste steht, bleibst du auf den Kosten sitzen.